10 Minuten24.01.2024
von Stefan Ganzke
Kürzlich in einem mittelständischen Unternehmen der chemischen Industrie in Deutschland: Rund 50 Mitarbeitende sitzen in einem großen Schulungsraum, um hinsichtlich des Umgangs mit Gefahrstoffen geschult zu werden. Wie bei jedem dieser quartalsweise stattfindenden Meetings ist dieser Termin für vier Stunden angesetzt. Die Unterweisung wird von der Produktionsleitung mithilfe von Betriebsanweisungen durchgeführt. Diese werden teilweise nur vorgelesen und teilweise durch PowerPoint-Slides ergänzt, die an die Wand projiziert werden. Spätestens nach 60 Minuten schweifen die Gedanken der Anwesenden ab.
Beim Umgang mit Gefahrstoffen im Unternehmen gelten besondere Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie die Sensibilisierung der Mitarbeitenden. Das Chemikaliengesetz (ChemG) und die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) schreiben zur kontinuierlichen Sensibilisierung und Steigerung der Risikokompetenz im Umgang mit vorhandenen Gefahrstoffen regelmäßige Unterweisungen vor. Ob dieser Pflicht in eingangsgenanntem Beispiel ausreichend nachgekommen wird und welche alternativen angemessenere Möglichkeiten es gibt, Mitarbeitende wirklich sicher im Umgang mit Gefahrstoffen zu machen, wird in diesem Artikel erläutert. Klicken Sie sich durch das Verzeichnis, um zu den verschiedenen Themenbereichen zu gelangen:
- Rechtliche Einordung der Unterweisung zum Umgang mit Gefahrstoffen
- Big Picture: Unterweisungen als Bestandteil des Gefahrstoffmanagements
- Wissenschaftliche Erkenntnisse zur Aufnahmefähigkeit von Unterweisungen
- Neue Wege für rechtskonforme Unterweisungen zum Umgang mit Gefahrstoffen, die im Gedächtnis bleiben
- Changemanagement: Notwendige Schritte für die Restrukturierung Ihrer Unterweisungskultur
- Zusammenfassung