Compliance, Gefahrstoffe

Unterweisung Gefahrstoffe

Von oberflächlicher Compliance zu tiefgreifendem Verständnis und sicherem Umgang

10 Minuten24.01.2024

von Stefan Ganzke

Kürzlich in einem mittelständischen Unternehmen der chemischen Industrie in Deutschland: Rund 50 Mitarbeitende sitzen in einem großen Schulungsraum, um hinsichtlich des Umgangs mit Gefahrstoffen geschult zu werden. Wie bei jedem dieser quartalsweise stattfindenden Meetings ist dieser Termin für vier Stunden angesetzt. Die Unterweisung wird von der Produktionsleitung mithilfe von Betriebsanweisungen durchgeführt. Diese werden teilweise nur vorgelesen und teilweise durch PowerPoint-Slides ergänzt, die an die Wand projiziert werden. Spätestens nach 60 Minuten schweifen die Gedanken der Anwesenden ab.

Beim Umgang mit Gefahrstoffen im Unternehmen gelten besondere Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie die Sensibilisierung der Mitarbeitenden. Das Chemikaliengesetz (ChemG) und die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) schreiben zur kontinuierlichen Sensibilisierung und Steigerung der Risikokompetenz im Umgang mit vorhandenen Gefahrstoffen regelmäßige Unterweisungen vor. Ob dieser Pflicht in eingangsgenanntem Beispiel ausreichend nachgekommen wird und welche alternativen angemessenere Möglichkeiten es gibt, Mitarbeitende wirklich sicher im Umgang mit Gefahrstoffen zu machen, wird in diesem Artikel erläutert. Klicken Sie sich durch das Verzeichnis, um zu den verschiedenen Themenbereichen zu gelangen:

Rechtliche Einordung der Unterweisung zum Umgang mit Gefahrstoffen

Werden in einem Unternehmen Gefahrstoffe gelagert, hergestellt, verwendet, transportiert oder entsorgt besteht für den Arbeitgeber gemäß §14 GefStoffV die Pflicht, seine Beschäftigten jährlich zu unterweisen. Ob die Unterweisung tatsächlich einmal im Jahr oder in häufigeren Abständen, wie z. B. quartalsmäßig stattfindet, ist dem Arbeitgeber überlassen.

Wichtig ist, dass die Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit mit dem Gefahrstoff und arbeitsplatzbezogen anhand der relevanten Betriebsanweisungen erfolgen muss. Außerdem müssen die Gefahrstoffschulungen immer zielgruppenspezifisch durchgeführt werden. Denn jeder Beschäftigte muss bezogen auf die für seinen Tätigkeitsbereich eingesetzten Gefahrstoffe und über die mit dem Gefahrstoff verbundenen möglichen Gefährdungen und die entsprechenden Schutzmaßnahmen unterwiesen werden. Selbstverständlich kann für Personengruppen, die mit gleichen/ähnlichen Gefahrstoffen umgehen eine Gruppenunterweisung durchgeführt werden. Eine Unterweisung für 50 Beschäftigte kann demzufolge nur dann sinnvoll und rechtskonform sein, wenn diese alle mit den gleichen Gefahrstoffen bei den gleichen Tätigkeiten umgehen.

Bestandteil der Gefahrstoffschulung muss auch eine allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung sein. Hintergrund ist, dass die Beschäftigten in diesem Zusammenhang auch über die Voraussetzungen, unter denen sie Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen haben, aufzuklären sind.

Eine auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich ausgerichtete Unterweisungspflicht über Sicherheit und Gesundheitsschutz des Arbeitgebers für die Beschäftigten wird schon § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) definiert. Diese Pflicht wird nicht nur durch die GefStoffV für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, sondern auch durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 12) bezogen auf die Aufnahme von Tätigkeiten mit Arbeitsmitteln oder die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV § 6) hinsichtlich der Aufnahme einer Tätigkeit in einer Arbeitsstätte konkretisiert.

Nur in der GefStoffV findet sich allerdings der Zusatz, dass die Unterweisungen mündlich zu erfolgen haben. Für die Unterweisungen gemäß ArbSchG, BetrSichV oder ArbStättV gibt es diese Vorgabe nicht, weshalb es hier durchaus üblich ist, Unterweisungen, z. B. für das Nutzen von Leitern und Tritten, auch im E-Learning-Format durchzuführen.

Zum Nachweis der Rechtskonformität sind im Arbeits- und Gesundheitsschutz durchgeführte Unterweisungen zu dokumentieren. Die GefStoffV fordert in § 14 ganz konkret, dass die Unterweisungen in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache erfolgen muss. Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung sind schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen sind.

 

Big Picture: Unterweisungen als Bestandteil des Gefahrstoffmanagements

Bevor Unternehmen Gefahrstoffunterweisungen durchführen, haben sie eine Reihe weiterer Rechtspflichten zu erfüllen.

  • Sicherheitsdatenblätter: Gemäß GefStoffV müssen Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung gestellt werden (§ 4). Organisationen sind verpflichtet diese als mitgeltende Dokumente des Gefahrstoffkatasters aufzubewahren (§ 6). Weiterhin müssen sie sicherstellen, dass ihre Beschäftigten jederzeit Zugriff auf diese haben. Sicherheitsdatenblätter sind eine wichtige Grundlage für die Gefährdungsbeurteilungen und die Erstellung der Betriebsanweisungen.

  • Gefährdungsbeurteilung: Die GefStoffV regelt weiter, dass Gefahrstoffe erst eingesetzt werden dürfen, wenn dafür eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde und die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergriffen worden sind (§ 7). Die GefStoffV regelt ausführlich die Anforderungen an die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (§ 6) sowie die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen (Abschnitt 4).

  • Betriebsanweisungen: Auf Basis der Sicherheitsdatenblätter und entsprechend der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber gemäß GefStoffV (§ 14) in Betriebsanweisungen grundlegende Informationen zu dem Gefahrstoff sowie verbindliche Verhaltensregeln für den Umgang mit diesem festzulegen und zu dokumentieren. Betriebsanweisungen sind ebenfalls eine zentrale Grundlage für die Unterweisung der Beschäftigten und müssen für diese am Einsatzort der Gefahrstoffe zugänglich sein (§ 14).

Erst nach Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und nach Unterweisung der betroffenen Beschäftigten, dürfen diese mit den entsprechenden Gefahrstoffen arbeiten.

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Wissenschaftliche Erkenntnisse zur Aufnahmefähigkeit von Unterweisungen

So unterschiedlich wie die Unternehmen selbst, so vielfältig sind auch ihre Ansätze für Art und Weise der Unterweisung über den Umgang mit Gefahrstoffen. In einigen Betrieben ist es gängige Praxis, dass die Führungskräfte den Mitarbeitenden die Betriebsanweisungen einfach zur Lektüre aushändigen. In anderen werden mehrstündige, monologartige Unterweisungen in überfüllten Besprechungsräumen durchgeführt. Was haben beide Methoden gemeinsam? Zunächst sind sie so durchgeführt nicht rechtskonform. Hinzu kommt, dass sie aber auch nicht wirksam sind. Der zu vermittelnde Lernstoff wird oftmals nur unzureichend aufgenommen und ein sicheres Arbeiten in der Praxis ist nicht gewährleistet. Warum das so ist, wird in Folgendem auf wissenschaftlicher Basis erläutert.

Behaltenskurve nach Hermann Ebbinghaus

Entsprechend der Lern- und Behaltenskurve nach Hermann Ebbinghaus ergeben sich unterschiedliche Behaltenswahrscheinlichkeiten, je nach methodischer Vorgehensweise:

Wenn die Führungskräfte den Mitarbeitenden lediglich die Betriebsanweisung vorlesen, beträgt die Behaltenswahrscheinlichkeit 20 Prozent. Lesen die Mitarbeitenden die Betriebsanweisungen selbst durch, steigt die Wahrscheinlichkeit auf 30 Prozent. Gefahrstoffunterweisungen mit PowerPoint-Präsentationen kombinieren visuelle und auditive Eindrücke und erhöhen die Behaltensrate auf bis zu 45 Prozent. Dieses Ergebnis liegt jedoch noch weit unter einer wünschenswerten und sicheren Wissensbasis. Durch Hinzufügen von Wiederholungen zur visuellen und auditiven Präsentation kann die Behaltenswahrscheinlichkeit auf 70 Prozent gesteigert werden. Mit interaktiver Beteiligung der Mitarbeitenden kann die Behaltensrate sogar auf 92 Prozent erhöht werden.

Vergessenskurve

Ein weiterer Aspekt, der gegen Jahresunterweisungen in Form von stundenlangen Meetings spricht, ist das limbische System. Dieses kann Aufmerksamkeit nur für einen begrenzten Zeitraum aufrechterhalten. Die meisten Menschen können ihre Aufmerksamkeit für bis zu 55 Minuten aufrecht erhalten; danach ist eine 10-minütige Pause sinnvoll. Es wird also verständlich, warum die Teilnehmenden in langen Schulungen oft gedanklich abschalten. Auch dieses Phänomen wurde von Hermann Ebbinghaus in seiner sogenannten Vergessenskurve beschrieben:

Kombiniert man die Erkenntnisse der Vergessens- und Behaltenskurven, ergibt sich bei mehrstündigen Unterweisungen mit PowerPoint eine maximale Behaltenswahrscheinlichkeit von nicht einmal 45% vom Lernstoff. Eine solche Bilanz ist nicht überzeugend, wenn man die essentielle Bedeutung dieses Wissens für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen in Betracht zieht.

Neue Wege für rechtskonforme Unterweisungen zum Umgang mit Gefahrstoffen, die im Gedächtnis bleiben

Mehrstündige, PowerPoint-gestützte Vorträge zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen erfüllen prinzipiell dierechtlichen Anforderungen in der Unterweisungspraxis, wenn diese vor Aufnahme der Tätigkeiten und arbeitsplatzbezogen durchgeführt werden.

Allerdings sind diese Unterweisungen unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Behaltenswahrscheinlichkeit (Behaltenskurve) nicht zielführend. Auch in Bezug auf die Aufnahmekapazität im Zusammenhang mit der Unterweisungsdauer (Vergessenskurve) zeigt sich dieses Format als wenig effektiv. Wenn Menschen für den Umgang mit Gefahrstoffen sensibilisiert werden sollen und vielleicht sogar eine Veränderung unsicherer Gewohnheiten erreicht werden soll, sind andere methodische Vorgehensweisen erforderlich. Wie immer gibt es nicht nur eine Methode, sondern eine breite Palette an Möglichkeiten. Daher gilt es zu prüfen, welche Methoden zur eigenen Person und den Mitarbeitenden des Unternehmens passen.

Sicherheitskurzgespräche zum Thema Gefahrstoffe

Eine Möglichkeit ist die Durchführung von regelmäßigen Sicherheitskurzgesprächen, in denen über die Risiken und Schutzmaßnahmen einzelner Gefahrstoffe (z. B. die Verwendung von Sauerstoff) oder Gefahrstoffgruppen (z. B. ätzende Stoffe) gesprochen wird. Die Kürze ist wichtig, da bei einer zu langen Informationsflut der Vergessensprozess wieder einsetzen würde. Allein durch die Wiederholung der Gespräche über den Umgang mit Gefahrstoffen steigt die Behaltenswahrscheinlichkeit auf rund 70 Prozent. Wenn man die Sicherheitskurzgespräche durch die Einbindung der Mitarbeitenden anhand von Fragestellungen ergänzt, steigt die Behaltenswahrscheinlichkeit auf bis zu 95 Prozent. Nur wer zum Nachdenken anregt, kann sicher sein, das Gehirn seines Gegenübers ausreichend stimuliert zu haben, damit die wichtigsten Fakten in Erinnerung bleiben. Damit die Gespräche den rechtlichen Anforderungen genügen, müssen sie dokumentiert werden.

Sicherheitskurzgespräche können z. B. nach folgendem Schema ablaufen:

Schema für Sicherheitskurzgespräche über Gefahrstoffe

  • Was ist das Thema des Gespräches?

    Beispiel: Konkrete Benennung des Gefahrstoffes bzw. der Gefahrstoffgruppe

  • Was soll bei der Arbeit mit dem Gefahrstoff/der Gefahrstoffgruppe erreicht werden?

    Beispiel: Geringe Gesundheitsgefährdung, geringe Umweltgefährdung konkret benennen usw.

  • Was sind die mit dem Gefahrstoff verbundenen Gefahren?

    Beispiel: Gefahren anhand der Gefährdungsbeurteilung, Sicherheitsdatenblatt, Betriebsanweisung konkret benennen

  • Wie können die Gefahren am eigenen Arbeitsplatz vermieden werden?

    Beispiel: Schutzmaßnahmen gemäß eigener Praxis besprechen, Quercheck mit den Schutzmaßnahmen aus Gefährdungsbeurteilung, Sicherheitsdatenblatt, Betriebsanweisung vornehmen

  • Festlegungen

    Beispiel: Ableitung von To-dos (z. B. notwendige Kennzeichnungen von Stoffen, Behältern, Anforderungen, Änderungen der persönlichen Schutzausrüstung u. ä.), die evtl. im Jahresplan oder Themenspeicher ergänzt werden

Damit Sicherheitskurzgespräche effizient sind, sollten folgende Rahmenbedingungen beachtet werden:

  • Durchführung in kleinen Gruppen (z. B. 6-10 Personen)

  • Fokus auf ein Thema, das die gesamte Gruppe betrifft – das Thema sollte möglichst von der Gruppe selbst festgelegt werden.

  • Moderation des Gespräches durch eine dafür qualifizierte Person (z. B. Sifa, SiB oder Vorgesetzte)

  • Regelmäßige Durchführung (z. B. monatlich, viertel-, halbjährlich)

  • Dauer von max. 30 min.

  • Arbeitsplatzbezogene Durchführung

  • Dokumentation des Gespräches, z. B. anhand eines dafür erstellten Formblattes oder in einer speziellen HSEQ-Softwarelösung

Kleingruppenabeiten

Auch Kleingruppenarbeiten können dazu beitragen, Gefahrstoffwissen zu vermitteln und zu festigen. Sie sollten ähnlich wie Sicherheitskurzgespräche in regelmäßigen Abständen stattfinden und brauchen nicht mehr als 10 bis 15 Minuten zu beanspruchen. Die Führungskraft kann je nach Mitarbeiteranzahl eine oder mehrere Kleingruppen bilden. Anschließend sollte sie eine Frage zur Diskussion stellen, wie z.B.: Welche Risiken gehen von bestimmten Gefahrstoffen aus und welche Maßnahmen sollten bei ihrem Umgang beachtet werden? Das Ziel ist es, die Mitarbeitenden dazu anzuregen, selbst nachzudenken und aktiv an der Diskussion teilzunehmen. Anschließend wird das Diskutierte vorgestellt, und die Informationen werden auf einem Flipchart oder Whiteboard dokumentiert.

Tipp

Um am Ende eine rechtskonforme Dokumentation gewährleisten zu können, können die Ergebnisse vom Flipchart oder Whiteboard abfotografiert werden. Die Mitarbeitenden sollten anschließend bestätigen, dass sie teilgenommen und die Inhalte verstanden haben.

Changemanagement: Notwendige Schritte für die Restrukturierung Ihrer Unterweisungskultur

Eine Um- oder Neustrukturierung der Vorgehensweise bei Unterweisungen sollte stets gemeinsam mit dem Management, den operativen Führungskräften und den Sicherheitsbeauftragten bzw. den Gefahrstoffbeauftragten erfolgen. Sofern vorhanden, kann auch die Einbindung des Betriebsrates berücksichtigt werden. Hierfür empfiehlt sich die Bildung eines Gremiums, das sich ausschließlich mit der Thematik der Unterweisungen befasst.

In diesem Gremium sollten die Beteiligten zunächst die Grundlagen betrachten und sich relevante Fragen stellen. Hierzu gehört beispielsweise die Klärung, welche Aspekte bei Unterweisungen heute schon gut laufen und an welchen Stellen noch Verbesserungsbedarf besteht. Gibt es beispielsweise schon eine entsprechende Qualifikationsmatrix und wer kümmert sich darum, dass Führungskräfte oder andere Personen, die Unterweisungen durchführen können, entsprechend auf ihre Aufgabe vorbereitet werden?

Erst wenn der IST-Zustand geklärt ist, kann sich das Gremium mit der Neustrukturierung befassen. Es ist zu klären, welche Unterweisungen bzw. Unterweisungsinhalte idealerweise durch Sicherheitskurzgespräche, Kleingruppenarbeit oder auch andere methodische Durchführungsvarianten behandelt werden sollten. Weiterhin muss eine passende organisatorische Struktur geschaffen werden, zum Beispiel durch Anpassungen in den Schichtzeiten, Qualifizierung der Moderatoren oder durch Standardisierung von Prozessen.

Letztendlich kann dieses Gremium natürlich nicht allein entscheiden, wie zukünftig die Unterweisung von Gefahrstoffen erfolgen soll. Daher muss eine Vorstellung im Arbeitsschutzausschuss oder, sofern vorhanden, in einem entsprechenden Lenkungskreis erfolgen.

Zusammenfassung

Unternehmen sind rechtlich dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitenden das notwendige Wissen für einen sicheren Umgang mit den eingesetzten Gefahrstoffen zu vermitteln. Die übliche Praxis mehrstündiger Meetings führt jedoch oft zu geringer Informationsaufnahme und begrenztem Wissenszuwachs.

Aus der Ebbinghaus'schen Behaltenskurve und Vergessenskurve geht hervor, dass die herkömmlichen Formen der Unterweisung die Mitarbeitenden nur sehr begrenzt für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen sensibilisieren und eine ausreichende Risikokompetenz kaum entwickelt werden kann. Neue Konzepte, wie beispielsweise Sicherheitskurzgespräche oder Kleingruppenarbeiten, sind daher dringend notwendig. Für Unternehmen, die diese Methoden implementieren möchten, ist ein Gremium, das sich mit systematischem Change-Management befasst, erforderlich. Dabei ist es wichtig, dass mehrere Funktionen in die Einführung der neuen Methoden eingebunden werden. Nur so erhält das Projekt die notwendige Autorität und Akzeptanz und wird von Anfang bis Ende gut durchdacht und geplant. Bevor die Umsetzung beginnen kann, müssen Management, Führungskräfte und Moderatoren ausreichend geschult werden, um die gezielte Implementierung zu gewährleisten.

Stefan Ganzke ist Experte für Sicherheitskultur & Kommunikation im Arbeitsschutz. Als Geschäftsführender Gesellschafter der WandelWerker Consulting GmbH hilft er vor allem Sicherheitsingenieuren und Fachkräften für Arbeitssicherheit dabei, Arbeitsunfälle nachhaltig zu reduzieren. 

Über den Autor

Quellen

1  Will M, Brauweiler J (2020) Business Continuity Planning. In: Leal Filho W, Marisa Azul A, Brandli L, et al. (eds) Sustainable Cities and Communities. Springer International Publishing, Cham, pp 33–44
2  Will M, Brauweiler J (2020) Business Continuity Planning. In: Leal Filho W, Marisa Azul A, Brandli L, et al. (eds) Sustainable Cities and Communities. Springer International Publishing, Cham, pp 33–44

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