Arbeitsschutz, Digitalisierung, Krisenmanagement

Unterweisung Corona: Infektionsschutz Covid-19 und Grippe

Ihre Mustervorlage für den betrieblichen Arbeitsschutz

6 MinutenUpdate: 02.12.2021

Eine Unterweisung zum betrieblichen Arbeitsschutz während der Coronapandemie bietet Basiswissen zu typischen Symptomen, Hygieneregeln, den betrieblichen Ansprechpartnern und Schutzmaßnahmen gegen Covid-19 wie z. B. richtiges Händewaschen und Tragen von PSA. Die Grundlage aller Unterweisungsmaßnahmen ermitteln Sie immer mithilfe einer Gefährdungsbeurteilung. Aus dieser leiten Sie die erforderlichen Maßnahmen ab. Die persönlichen Schutzmaßnahmen in Form von Kenntnissen und Verhaltensregeln halten Sie in entsprechenden Betriebsanweisungen fest.

Wichtige Punkte, die Bestandteil Ihrer Corona-Unterweisung sein sollten:

  • Abstand halten

  • Hände richtig waschen (4 Schritte)!

  • Persönlichen Kontakt vermeiden

  • Arbeitsplätze sauber halten und ggf. spezielle Hygieneregeln beachten

  • Bei Symptomen zu Hause bleiben, bei Arzt und Führungskraft melden

  • Nach Aufenthalten in Corona-Risikogebieten Quarantäne- und Testpflicht beachten

  • ggf. OP-Masken oder PSA nach Unterweisung nutzen

  • vorhandene Testangebote nutzen

  • Gesundheitsgefährdungen durch Covid-19 und Impfangebot

Ein Blick in Ihre Muster-Unterweisung

Quentic Online-Unterweisung Infektionsschutz Covid-19 und Grippe

Unterstützen Sie Ihre Mitarbeitenden bei sicherem Verhalten während der Pandemie. Unsere Vorlage dient Ihnen zur Orientierung und enthält die wichtigsten Punkte der Unterweisung.

Kriterien für den Einsatz von Online-Unterweisungen

Längst hat sich der Einsatz von ergänzenden Online-Unterweisungen im Arbeitsschutz durchgesetzt und es gibt so gut wie keinen Unfallversicherungsträger, der nicht entsprechende Inhalte für seine Mitgliedsbetriebe bereithält. Gleichzeitig legen die Träger aber auch fest, wie die Online-Unterweisung zu erfolgen hat. In der BG-Information „Unterweisung - Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes (DGUV Information 211-005)“ werden die einzelnen Kriterien aufgelistet, die erfüllt sein müssen, damit Online-Unterweisungen als Ergänzung zu den klassischen dialogorientierten Unterweisungen eingesetzt werden dürfen. Damit muss jedes Unternehmen für sich festlegen, wie diese Kriterien erfüllt werden und welche Inhalte in einer Online-Unterweisung und welche Inhalte durch einen persönlichen Dialog und mit geforderten Übungen zu vermitteln sind. Eine Muster-Unterweisung dient Ihnen lediglich zur Orientierung für die Inhalte Ihrer Online-Unterweisung.

Kriterien für den Einsatz von Online-Unterweisungen nach DGUV Information 211-005

  • Die Inhalte müssen arbeitsplatzspezifisch aufbereitet sein.

  • Das Verständnis muss geprüft werden.

  • Ein Gespräch zwischen den Mitarbeitenden und den Führungskräften muss darüber hinaus jederzeit möglich sein.

  • Eine rechtssichere Dokumentationsmöglichkeit muss sichergestellt sein.

  • Alle Lernzielbereiche müssen erreicht werden.

  • Alle Zielgruppen müssen erreicht werden.

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