Coronavirus: Welche Regeln und Verordnungen müssen Unternehmen beachten?
8 Minuten25.03.2020
Die Corona-Krise hat unser Arbeitsleben auf den Kopf gestellt. Mutationen mit größerem Gefährdungspotential, erweiterte Vorschriften und neue Maßnahmen erfordern von Unternehmenenorme Flexibilität. In Betrieben gilt unter anderem: Mindestabstand, regelmäßiges Lüften und die Bereitstellung medizinischer Gesichts- oder FFP2-Masken. Homeoffice bei Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten sowie verstärkte Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen vor Ort sollen Mitarbeiter und Kunden schützen.
In Deutschland wurde im Januar 2021 dieSARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung erlassen, die vor einigen Wochen verlängert wurde. Sie ergänzt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel, die seit August 2020 gilt. Während die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung eine verbindliche Rechtvorschrift ist, lässt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel Unternehmen mehr Spielraum bei der Auswahl und Umsetzung von Maßnahmen. Betriebe, die die Arbeitsschutzregel anwenden, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln. Zusätzlich müssen sie gleichwertige oder strengere Regeln (z.B. aus dem Bereich des Infektionsschutzes oder der Biostoffverordnung) sowie abweichende Vorschriften der Länder berücksichtigen.