Arbeitsschutz, Umwelt & Nachhaltigkeit

GRI 403 und darüber hinaus: Arbeitsschutz im Nachhaltigkeitsbericht

So integrieren Sie das Themenfeld Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (SGA) in die Berichterstattung

6 Minuten28.02.2023

Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (SGA) bilden einen wesentlichen Teilbereich innerhalb der Nachhaltigkeitsdebatte. Konkretes Wissen über diesen Zusammenhang ist essenziell, wenn Sie das Thema noch weiter oben auf der Agenda Ihres Unternehmens platzieren möchten.

Wo aber sind gute Ansatzpunkte für das Thema SGA in einem Nachhaltigkeitsbericht? In diesem Beitrag finden Sie heraus, wo Sie Informationen und Indikatoren zum Arbeits- und Gesundheitsschutz verorten und welche Rolle spezifische Branchenstandards spielen. Unsere Infografik fasst die Informationen übersichtlich am Beispiel der seit 1.1.2023 geltenden umstrukturierten, aktualisierten und ergänzten GRI Standards (GRI 2021) zusammen.

GRI 1 und 2: SGA-Informationen

Grundlegende Informationen über die Rolle und den Umgang mit SGA in Bezug auf die Unternehmensstrategie, Compliance sowie internen und externen Stakeholdern können in Nachhaltigkeitsberichten gut in einleitenden Kapiteln oder im Rahmen der Unternehmensvorstellung präsentiert werden. Hilfestellungen, was genau berichtet werden kann, gibt der GRI 2 mit den Indikatoren 2-22 bis 2-27.

Nachhaltigkeitsberichte folgen dem Prinzip der Wesentlichkeit. Das heißt, es soll in ihnen über die Themen berichtet werden, die für eine Organisation wesentliche Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Menschen - einschließlich der Auswirkungen auf Menschenrechte - haben. Oft gibt es eigene Kapitel zu diesem Thema, in dem über die Methode zur Bestimmung der wesentlichen Themen, über die Themen selbst und den Umgang mit ihnen im Allgemeinen berichtet wird. Eine Organisation kann hier zeigen, ob sie das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz als ein wesentliches Thema bestimmt hat und welchen Stellenwert es für die Organisation und die Stakeholder einnimmt. Orientierung gibt der GRI 3 mit den Indikatoren 3-2 und 3-3.

GRI 403: SGA-Indikatoren

Hat eine Organisation SGA als wesentliches Thema bestimmt, so muss sie über dieses mit Hilfe des dazugehörigen spezifischen Themenstandards berichten. SGA ist in den Themenstandard 400 (Soziales) eingeordnet. Das für SGA relevante Indikatorenset hat die Nummer 403 und besteht aus 10 Unterindikatoren (403-1 bis 403-10). Für jeden Indikator werden Pflichtangaben, Empfehlungen und Hinweise für die Offenlegung der Informationen angegeben.

Jede Organisation muss selbst einschätzen, welche notwendigen spezifischen Angaben zu dem wesentlichen Thema berichtet werden, d. h. bei SGA, welche der 10 Unterindikatoren sie berichtet. Denn der GRI 2021 gibt im Vergleich zum GRI SRS 2016/18 keine Mindestanzahl der zu berichtenden spezifischen Indikatoren vor.

Branchenstandards: Spezifizierungen und Empfehlungen

Die universellen Standards (GRI 1-3) und die Themenstandards (GRI 200, 300 und 400) werden durch Branchenstandards ergänzt. Bisher sind noch nicht für alle Branchen Standards veröffentlicht. Wenn es allerdings einen Branchenstandard gibt, der für die berichtende Organisation relevant ist, so muss dieser zwingend berücksichtigt werden. Für den Bereich SGA bedeutet das, dass der Branchenstandard branchenbezogene Spezifizierungen zu den in der Branche wahrscheinlichen wesentlichen Themen (Konkretisierung der Indikatoren 3-2 und 3-3) sowie  branchenbezogene Empfehlungen für die Berichterstattung nach dem GRI 403er Indikatorenset enthält.

Laden Sie die Infografik hier als PDF herunter:

Prof. Dr. Jana Brauweiler: Als Professorin für "Integrierte Managementsysteme" an der HSZG ist sie hauptverantwortlich für die Ausbildung von Studierenden im Masterstudiengang „Integrierte Managementsysteme“. Sie veröffentlicht verschiedene Praxisbücher zu Arbeitsschutz- und Umweltmanagementsystemen sowie zur Auditierung von Managementsystemen und begleitet als Beraterin und Coachin Organisationen bei der Umsetzung im Unternehmensalltag. Mit ihrer Arbeit unterstützt sie die effektive Umsetzung von Umwelt-, Arbeitsschutz-, Energie- und Qualitätsmanagementsystemen, sowie deren Integration – insbesondere in Industrie-KMUs.

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