Europäisches Gefahrstoffrecht
Dem nationalen Recht ist das europäische Gefahrstoffrecht, bestehend aus Verordnungen und Richtlinien, übergeordnet.
Richtlinien: Richtlinien müssen zunächst in nationales Recht umgesetzt werden, z. B. im deutschen Arbeitsschutzgesetz oder in der Gefahrstoffverordnung. Die relevanteste EU-Richtlinie für den betrieblichen Umgang mit Gefahrstoffen ist die "European Framework Directive on Safety and Health at Work " (Richtlinie 89/391/EWG), die im Jahr 1989 erlassen wurde. Zusätzliche Richtlinien behandeln Themen wie Arbeitsplätze, Ausrüstung, Kennzeichnung, persönliche Schutzausrüstung sowie Risiken durch chemische und biologische Arbeitsstoffe und Stoffsicherheit.
Verordnungen: Im Gegensatz zu Richtlinien sind europäische Verordnungen für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar nach ihrem Inkrafttreten bindend. Die REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) von 2007 und die CLP-Verordnung (Classification, Labeling and Packaging) von 2009 sind in diesem Kontext besonders hervorzuheben.
Deutsches Gefahrstoffrecht
Europäische rechtliche Regelungen werden durch nationales Recht ergänzt und konkretisiert. Das deutsche Gefahrstoffrecht umfasst Gesetze, Verordnungen und Vorschriften, Regeln sowie Richtlinien, Informationen und Normen.
Gesetze: Ausgehend von den Schutzpflichten aus dem Grundgesetz und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG) ist für das Gefahrstoffrecht das 1982 in Kraft getretene Chemikaliengesetz (ChemG) von zentraler Bedeutung. Es hat das Ziel, Menschen und Umwelt vor schädlichen Einflüssen durch gefährliche Stoffe zu schützen. Dazu enthält es Regelungen für Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien gemäß CLP-Verordnung, aber auch für Mitteilungspflichten, Anforderungen an Schutzmaßnahmen für Beschäftigte oder eine gute Laborpraxis.
Verordnungen und Vorschriften: Auf Verordnungsebene ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) aus dem Jahr 2010 besonders relevant. Im dualen Arbeits- und Gesundheitsschutzsystem Deutschlands können neben dem Staat auch die unter dem Dach der Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) vereinten Unfallversicherungsträger – darunter Berufsgenossenschaften und Unfallkassen – verbindliche Vorschriften erlassen. Es gibt keine spezielle DGUV-Vorschrift für Gefahrstoffe, jedoch sind die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und spezielle Regelungen wie zum Beispiel die Vorschrift 80 „Verwendung von Flüssiggas“ relevant.
Regeln: Regeln liefern Hilfestellungen zur Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen. Sie werden sowohl durch das staatliche Arbeitsschutzrecht – hier in Form der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) – als auch durch die DGUV erlassen. Im staatlichen Bereich werden die Regelungen in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), welche von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht werden, zusammengefasst Erlassene Regeln sind rechtlich nicht bindend. Werden allerdings die in den Regeln enthaltenen Regelungen umgesetzt, so kann ein Unternehmen die Vermutungswirkung für sich geltend machen, die bedeutet, dass gesetzliche Anforderungen erfüllt werden. DGUV-Regeln beschreiben ebenfalls den Stand der Technik bezogen auf (branchenbezogene) Tätigkeiten, Arbeitsbereiche und Gefährdungen und beinhalten das Erfahrungswissen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Richtlinien, Informationen und Normen: Die letzte Ebene des deutschen Gefahrstoffrechts umfasst weiterführende und erklärende Materialien zu Gesetzen, Verordnungen und Regeln des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) sowie DGUV-Informationen . Darüber hinaus gibt es Normen oder Informationen anderer Regelsetzer wie zum Beispiel von DIN oder VDI, die als anerkannte Regeln der Technik gelten.