6 Minuten30.06.2022
Keine Frage: Die meisten Unternehmen sind sich heutzutage ihrer Verantwortung gegenüber schwangeren Mitarbeiterinnen bewusst. Im Sinne der Pflichtenübertragung liegt die Umsetzung dieser Verantwortung - beginnend mit der Durchführung einer entsprechenden Gefährdungsbeurteilung - bei den betrieblichen Führungskräften. Was diese jedoch oft nicht wissen: Sie sind selbst dann verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung Schwangerschaft durchzuführen, wenn sie keine Frauen beschäftigen. Aber der Reihe nach:
Die Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen für Schwangere ist gesetzlich festgelegt. Das im Jahr 2018 vereinheitlichte Mutterschutzgesetz gibt dabei klare Vorgaben zur Durchführung und Dokumentation. Doch Hand aufs Herz: Gehört das Mutterschutzgesetz zur täglichen Lektüre einer Führungskraft? Folgen Sie daher den 6 Tipps in diesem Fachbeitrag und orientieren Sie sich an unserer Mustervorlage. Diese wurde mithilfe der HSEQ-Software Quentic erstellt. Diese bietet die Möglichkeit, alle sieben Schritte einer Gefährdungsbeurteilung mithilfe von vorgegebenen Beispielen für Kategorien, Gefährdungen und Maßnahmen durchzuführen. Seien Sie gespannt auf das Ergebnis!