Gefahrstoffmanagement
Die weltweite Chemieproduktion wird bis 2025 noch weiter wachsen, was dazu führt, dass immer mehr Länder und Regionen strengere Vorschriften einführen. Die EU hat strengere Vorschriften zur Regulierung von PFAS in verschiedenen Produkten, zur Mäßigung von F-Gasen und strengere Bestimmungen zur Berichterstattung, Kennzeichnung und Zertifizierung erlassen.
PFAS Restriktionen
Im Jahr 2025 wird die Forderung nach EU-weiten Beschränkungen für per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) weiterhin im Mittelpunkt stehen.
Im September 2024 wurden im Rahmen der REACH-Verordnung neue Beschränkungen für die Verwendung von PFHxA erlassen. PFHxA wird häufig als Ersatz für PFOA verwendet - eine bereits verbotene PFAS-Chemikalie.
Die aktualisierte Verordnung schränkt die Verwendung und den Verkauf von PFHxA in verschiedenen Konsumgütern ein, darunter:
- Textilien für Verbraucher (z. B. Regenmäntel)
- Lebensmittelverpackungen
- Haushaltsgemische (wie z. B. Abdichtungssprays)
- Kosmetik
- Bestimmte Feuerlöschschäume (z. B. für Schulungen und Tests)
Diese Beschränkungen treten nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten bis fünf Jahren in Kraft, je nachdem, wie schnell sicherere Alternativen für diese Produkte gefunden werden können. Weitere PFAS-Beschränkungen in der EU könnten in Zukunft Realität werden. Der REACH-Vorschlag, der ursprünglich von den Behörden von fünf EU-Mitgliedstaaten vorgelegt wurde, zielt auf die Beschränkung von mehr als 10.000 Stoffen ab und wird derzeit von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) bewertet. Der ECHA Ausschuss für Risikobewertung (Risk Assessment Committee, RAC) und der ECHA Ausschuss für sozioökonomische Analyse (Socio-Economic Analysis Committee, SEAC) bereiten ihre Stellungnahmen zu dem Vorschlag bis 2025 vor. Danach wäre es Sache der Europäischen Kommission, den Vorschlag in Absprache mit den Mitgliedstaaten voranzubringen.
Aktualisierte Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften für Gefahrstoffe
Eine weitere Aktualisierung im Bereich Chemikalien ist die Überarbeitung der EU-CLP-Verordnung (EG) 1272/2008, die im Dezember 2024 in Kraft trat. Nach den Änderungen unterliegen Hersteller, Lieferanten und Endverbraucher von Stoffen und Gemischen überarbeiteten Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungspflichten - größtenteils ab dem 1. Juli 2026.
In der Praxis bedeutet dies:
- Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung für weitere Stoffe (z. B. endokrine Disruptoren)
- Obligatorische Fristen für die Aktualisierung von Chemikalienkennzeichnung
- Mindestanforderungen für die digitale Kennzeichnung
- Besondere Bedingungen für den Online-Verkauf von Stoffen und Gemischen
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Schutz von Arbeitnehmenden, Verbrauchern und der Umwelt vor Gefahrstoffen weiter zu stärken und eine nachhaltigere Chemieindustrie zu fördern.
Fluorierte Treibhausgase (F-Gase)
Es ist bekannt, dass F-Gase in hohem Maße zu den Auswirkungen der globalen Erwärmung in der EU beitragen. Aus diesem Grund führt die neue F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573, die im März 2024 in Kraft trat, strengere Anforderungen für Hersteller, Lieferanten, Exporteure und Nutzer von F-Gasen ein - ebenso wie für Produkte und Geräte, die F-Gase enthalten. Dazu gehören z. B. Wärmepumpen und Kühlsysteme. Kürzlich wurden weitere Aktualisierungen vorgenommen, um diese neue Vorschrift zu ergänzen:
- Ab Januar 2025 müssen Unternehmen, die F-Gase enthaltende Produkte verkaufen, aktualisierte Kennzeichnunspflichten einhalten
- Ab März 2025 müssen die Unternehmen, die F-Gas-Berichte vorlegen müssen, ein aktualisiertes Berichtsformat einhalten
- Die Zertifizierungsvorschriften für Unternehmen, die mit F-Gasen arbeiten, wurden ebenfalls überarbeitet