Compliance

EU-Vorschriften, die 2025 zu beachten sind

Die EU-Vorschriften zur Erreichung der Klimaziele haben rasch zugenommen, aber was bedeutet das für Unternehmen im Jahr 2025?

10 Minuten07.02.2025

Dieser Blog wurde zur Verfügung gestellt von ENHESA - einem zuverlässigen Partner. ENHESA ist ein weltweit führender Anbieter von Informationen über Vorschriften und Nachhaltigkeit.

Angesichts der Klimaziele für 2030 und 2050 werden in europäischen Regulierungen weiterhin erhebliche Veränderungen vorgenommen - insbesondere zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt durch die Minimierung gefährlicher Chemikalien und durch die Verbesserung des Wohlbefindens der Arbeitnehmenden. In diesem Artikel beleuchtet Jenny Vuorenlinna, Expert Services Managerin bei Enhesa, einige aktuelle Vorschriften und Entwürfe zum Klimawandel, Chemikalienmanagement und Arbeitnehmerschutz in Europa.

Dieser Artikel fasst die wichtigsten Beschlüsse und Entwürfe zusammen, die im Jahr 2024 in der europäischen Region veröffentlicht wurden, und geht der Frage nach, worauf Unternehmen ab dem Jahr 2025 achten sollten.

Klimawandel

Der Klimawandel bleibt eine der dringlichsten globalen Herausforderungen, wobei 2024 als das bislang wärmste Jahr verzeichnet ist. Europa arbeitet weiterhin an neuen Klimagesetzen, um die schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt zu mindern und die festgelegten Ziele zu erreichen:

  • Erreichen der Klimaneutralität bis 2050
  • Senkung der Treibhausgasemissionen um 55% bis 2030 im Vergleich zu den Emissionen in 1990
  • Senkung der Treibhausgasemissionen um 90% bis 2040 im Vergleich zu 1990 - dies wurde von der vorherigen EU-Kommission empfohlen, aber noch beschlossen 

Um diese Klimaziele zu erreichen, wurden wichtige Vorschriften erlassen, die strengere Anforderungen an die Überwachung und Meldung von Emissionen, die Förderung einer saubereren und umweltfreundlicheren Energienutzung und den Schutz von Ökosystemen stellen. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Verordnungen der Europäischen Union, die den Kampf gegen die Auswirkungen des Klimawandels stärken sollen.

Emissionshandelssystem

Mit dem Ziel, die Emissionen in der EU weiter zu senken, wurden Schritte zur weiteren Stärkung des EU-Emissionshandels unternommen. Im September 2024 wurden Änderungen an der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066 der Kommission über die Überwachung von und die Berichterstattung über Treibhausgasemissionen veröffentlicht, die festlegen, dass Anlagen, die unter das EU-Emissionshandelssystem fallen, strengere Überwachungs- und Berichterstattungspflichten erfüllen müssen.

Diese Änderungen verlangen von allen Betreibern ortsfester Anlagen im Rahmen des EU-Emissionshandels, dass sie über Emissionen aus direkt mit der Anlage verbundenen Tätigkeiten berichten. Darunter fallen Tätigkeiten, die in einem technischen Zusammenhang mit den am Standort durchgeführten Aktivitäten stehen und Emissionen sowie Verschmutzungen beeinflussen können.

Betriebe müssen auch die Emissionen aus den Kohlenstoffanteilen von Brennstoffen wie Biomasse und synthetische kohlenstoffarme Brennstoffe überwachen und melden, bei denen der Emissionsfaktor nicht gleich Null ist, sowie aus den Kohlenstoffanteilen mit einem Emissionsfaktor von Null. Diese Änderungen traten am 1. Januar 2024 in Kraft und gelten als Teil der jährlichen Berichterstattung, die am 31. März fällig ist. Schließlich wird von den Fluggesellschaften erwartet, dass sie ab 2025 jährlich bis zum 31. März die Verwendung von alternativen Flugkraftstoffen überwachen und melden.

Nachhaltigkeit und ESG

Im Jahr 2024 beobachteten wir eine Zunahme von Vorschriften für Unternehmen zu ESG und Nachhaltigkeit. 

Nach der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD), die im Jahr 2023 verabschiedet wurde, müssen große und börsennotierte Unternehmen nun Berichte über soziale und ökologische Risiken und Chancen, die sich auf ihre Geschäftstätigkeit auswirken, offenlegen. Dazu gehört auch, wie sich diese auf die Umwelt und die Menschen auswirken. Die EU-Mitgliedstaaten waren verpflichtet, die CSRD bis zum 6. Juli 2024 in ihr nationales Recht umzusetzen. Zu Beginn des Jahres 2025 hatten einige von ihnen diese Umsetzungen noch nicht veröffentlicht. Da anzunehmen ist, dass dies Auswirkungen auf diejenigen haben wird, die die Richtlinie noch nicht umgesetzt haben, ist eine rasche Gesetzgebung für viele Mitgliedstaaten anzunehmen– was möglicherweise bedeutet, dass Unternehmen schnell auf die Anforderungen reagieren müssen.

Eine weitere wichtige Aktualisierung, die sich in Zukunft auf Unternehmen auswirken wird, ist die „EU-Lieferketten-Richtlinie“, die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die im Juli 2024 in Kraft trat. Diese Richtlinie führte Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt für Unternehmen ein, die bestimmte Schwellenwerte erreichen. Obwohl diese Verpflichtungen erst 2027 in Kraft treten, müssen sich die Unternehmen schon lange vorher auf die sich verändernden Regulierungen vorbereiten, um Compliance zu gewährleisten.

2025 könnte ein entscheidender Moment für Nachhaltigkeitsinitiativen in der EU sein. Es bleibt abzuwarten, wie der angekündigte Plan von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die Bestimmungen unter der CSRD, CSDDD und der EU-Taxonomieverordnung zu konsolidieren, die Regulierungen gestalten und die Umsetzung dieser Verpflichtungen beeinflussen wird. Ziel dieses so genannten "Omnibus"-Pakets ist es, die Meldepflichten zu vereinfachen und die Belastung der Unternehmen zu verringern, doch bleibt abzuwarten, wie sich dies in der Praxis auswirken wird. 

EU-Naturwiederherstellungsgesetz

Die EU-Naturschutzverordnung - besser bekannt als EU-Naturwiederherstellungsgesetz - ist im August 2024 in Kraft getreten. Ihr Ziel ist der Schutz und die Wiederherstellung von Ökosystemen und der biologischen Vielfalt sowie ein Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels.

Die Verordnung legt einen Rahmen fest, der die Mitgliedstaaten verpflichtet, nationale Maßnahmen zu ergreifen:

  • Wiederherstellung von mindestens 20% der Land- und 20% der Meeresflächen bis 2030
  • Wiederherstellung aller Ökosysteme bis 2050, die einer Wiederherstellung bedürfen

Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, bis zum 1. September 2026 nationale Regenerierungspläne zu erstellen und der Europäischen Kommission (EK) vorzulegen. Obwohl diese verbindlichen Ziele ausschließlich für die Mitgliedstaaten gelten, können viele Unternehmen, die in und um Europa tätig sind, auch von Maßnahmen betroffen sein, die auf nationaler Ebene beschlossen werden, wie etwa Maßnahmen zur Verringerung der Verschmutzung durch Gefahrstoffe und Industrieabwässer.

Regulierungen zur Emissionsberichterstattung, zur Nutzung erneuerbarer Energien und zum stärkeren Schutz der biologischen Vielfalt werden von Unternehmen, die in der Europäischen Union tätig sind, eine stärkere Fokussierung und Berichterstattung verlangen.

Gefahrstoffmanagement

Die weltweite Chemieproduktion wird bis 2025 noch weiter wachsen, was dazu führt, dass immer mehr Länder und Regionen strengere Vorschriften einführen. Die EU hat strengere Vorschriften zur Regulierung von PFAS in verschiedenen Produkten, zur Mäßigung von F-Gasen und strengere Bestimmungen zur Berichterstattung, Kennzeichnung und Zertifizierung erlassen. 

PFAS Restriktionen

Im Jahr 2025 wird die Forderung nach EU-weiten Beschränkungen für per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) weiterhin im Mittelpunkt stehen. 

Im September 2024 wurden im Rahmen der REACH-Verordnung neue Beschränkungen für die Verwendung von PFHxA erlassen. PFHxA wird häufig als Ersatz für PFOA verwendet - eine bereits verbotene PFAS-Chemikalie. 

Die aktualisierte Verordnung schränkt die Verwendung und den Verkauf von PFHxA in verschiedenen Konsumgütern ein, darunter: 

  • Textilien für Verbraucher (z. B. Regenmäntel) 
  • Lebensmittelverpackungen 
  • Haushaltsgemische (wie z. B. Abdichtungssprays) 
  • Kosmetik 
  • Bestimmte Feuerlöschschäume (z. B. für Schulungen und Tests) 

Diese Beschränkungen treten nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten bis fünf Jahren in Kraft, je nachdem, wie schnell sicherere Alternativen für diese Produkte gefunden werden können. Weitere PFAS-Beschränkungen in der EU könnten in Zukunft Realität werden. Der REACH-Vorschlag, der ursprünglich von den Behörden von fünf EU-Mitgliedstaaten vorgelegt wurde, zielt auf die Beschränkung von mehr als 10.000 Stoffen ab und wird derzeit von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) bewertet. Der ECHA Ausschuss für Risikobewertung (Risk Assessment Committee, RAC) und der ECHA Ausschuss für sozioökonomische Analyse (Socio-Economic Analysis Committee, SEAC) bereiten ihre Stellungnahmen zu dem Vorschlag bis 2025 vor. Danach wäre es Sache der Europäischen Kommission, den Vorschlag in Absprache mit den Mitgliedstaaten voranzubringen. 

Aktualisierte Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften für Gefahrstoffe

Eine weitere Aktualisierung im Bereich Chemikalien ist die Überarbeitung der EU-CLP-Verordnung (EG) 1272/2008, die im Dezember 2024 in Kraft trat. Nach den Änderungen unterliegen Hersteller, Lieferanten und Endverbraucher von Stoffen und Gemischen überarbeiteten Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungspflichten - größtenteils ab dem 1. Juli 2026.

In der Praxis bedeutet dies: 

  • Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung für weitere Stoffe (z. B. endokrine Disruptoren) 
  • Obligatorische Fristen für die Aktualisierung von Chemikalienkennzeichnung
  • Mindestanforderungen für die digitale Kennzeichnung
  • Besondere Bedingungen für den Online-Verkauf von Stoffen und Gemischen

Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Schutz von Arbeitnehmenden, Verbrauchern und der Umwelt vor Gefahrstoffen weiter zu stärken und eine nachhaltigere Chemieindustrie zu fördern.

Fluorierte Treibhausgase (F-Gase)

Es ist bekannt, dass F-Gase in hohem Maße zu den Auswirkungen der globalen Erwärmung in der EU beitragen. Aus diesem Grund führt die neue F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573, die im März 2024 in Kraft trat, strengere Anforderungen für Hersteller, Lieferanten, Exporteure und Nutzer von F-Gasen ein - ebenso wie für Produkte und Geräte, die F-Gase enthalten. Dazu gehören z. B. Wärmepumpen und Kühlsysteme. Kürzlich wurden weitere Aktualisierungen vorgenommen, um diese neue Vorschrift zu ergänzen: 

  • Ab Januar 2025 müssen Unternehmen, die F-Gase enthaltende Produkte verkaufen, aktualisierte Kennzeichnunspflichten einhalten
  • Ab März 2025 müssen die Unternehmen, die F-Gas-Berichte vorlegen müssen, ein aktualisiertes Berichtsformat einhalten
  • Die Zertifizierungsvorschriften für Unternehmen, die mit F-Gasen arbeiten, wurden ebenfalls überarbeitet

Schutz der Arbeitnehmenden

Unternehmen in ganz Europa sind auch von den sich entwickelnden Bereichen des Arbeitnehmendenschutzes betroffen. 

Anpassung der Homeoffice-Regelungen

Alle EU-Länder haben eine Art von nationaler Regelung, die für Homeoffice gilt, und die meisten EU-Staaten haben gesetzliche Definitionen von "Homeoffice". Die Ansätze zur Regelung des Homeoffice können jedoch von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich sein.

Im April 2024 leitete die Europäische Kommission eine Beratung zu fairen Homeofficepraktiken und dem Recht auf Nichterreichbarkeit ein, um neue einheitliche Gesetze zu erforschen, die den Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Arbeitnehmenden sowie das Gleichgewicht zwischen Berufs- und Privatleben beim Arbeiten im Homeoffice sichern. Während die Zukunft der Entwicklungen auf EU-Ebene zu Homeofficepraktiken unter der neuen EU-Kommission ungewiss bleibt, werden auf der Ebene der Mitgliedstaaten weitere Fortschritte erzielt.

Wohlbefinden der Arbeitnehmenden in den Mitgliedstaaten  

Einige EU-Mitgliedstaaten haben bereits mit der Verabschiedung von Rechtsvorschriften begonnen, um den rechtlichen Rahmen für Homeoffice und das Recht auf Nichterreichbarkeit zu klären.

Österreich

Ab dem 1. Januar 2025 gilt eine neue Regelung, die den Begriff "Homeoffice" neu definiert. Der Unfallversicherungsschutz und die Meldepflichten der Unternehmen gelten nun auch für die Arbeit außerhalb der Wohnung des Arbeitnehmenden. In der Praxis bedeutet dies, dass z. B. Co-Working-Spaces oder andere vom Arbeitnehmenden gewählte Orte als Homeofficearbeitsplätze gelten.

Infolge dieser Erweiterung sind Arbeitgebende verpflichtet, Arbeitsunfälle zu melden, die sich in anderen Räumen als der Wohnung des Arbeitnehmenden ereignen, auch in oder auf dem Weg zu einem Co-Working Space.

Bulgarien 

Im Frühjahr 2024 verabschiedete Bulgarien ein Gesetz, das das Recht der Arbeitnehmenden auf Nichterreichbarkeit festlegt. Die Verordnung stellt sicher, dass Arbeitnehmende, die im Homeoffice arbeiten, nicht verpflichtet sind, mit dem Unternehmen oder ihren Mitarbeitenden während der vorgeschriebenen Pausen oder außerhalb der vertraglich festgelegten Arbeitszeit zu kommunizieren oder zu antworten.

Ab September 2024 können Unternehmen in Bulgarien ihre Gesundheits- und Sicherheitsschulungen auch vollständig aus dem Homeoffice durchführen, anstatt wie bisher vorgeschrieben persönlich vor Ort.

Über die Autorin

Jenny Vuorenlinna ist Expert Services Managerin bei Enhesa. Sie hat einen Master-Abschluss in Jura von der Universität Helsinki. Als Expert Services Managerin konzentriert sie sich auf Compliance und Nachhaltigkeit. Mit ihrer Erfahrung als leitende Beraterin für Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften (für Finnland, Schweden und andere nordische Länder) hilft sie Unternehmen, Fragen zur Einhaltung von Vorschriften in verschiedenen Gesetzgebungen besser zu verstehen und up-to-date zu bleiben. Lesen Sie mehr von Jenny.

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