8 Minuten02.07.2021
Das “Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Sorgfaltspflichtengesetz)”, kurz gesagt das Lieferkettengesetz, sorgt aktuell für Gesprächsbedarf. Am 11. Juni 2021 hat der Bundestag das Lieferkettengesetz verabschiedet und dazu beigetragen, dass Unternehmen stärker zur Einhaltung der Menschenrechte sowie Standards in den Bereichen Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Umweltschutz verpflichtet werden - und zwar von Anfang an und die Zulieferer mit eingeschlossen.