6 Minuten06.05.2021
Das Whistleblower-Gesetz ist im Dezember 2019 vom EU-Parlament als EU-Direktive 2019/1937 zum Schutz von Hinweisgebern (Richtlinie des EU-Parlaments) in Kraft getreten. Hinweisgeber, die Missstände in Unternehmen aufdecken und melden, sollen damit künftig besser vor Repressalien geschützt werden. Bis Ende 2021 sollten alle EU-Mitgliedsstaaten diese Richtlinie in eigene, nationale Gesetze überführen. In der Bundesrepublik Deutschland konnte die fristgerechte Umsetzung über das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) nicht realisiert werden. Unternehmen können sich aber bis zum Inkrafttreten auf die EU-Richtlinie berufen und stehen vor der Herausforderung, alle Vorgaben und Verpflichtungen einzuhalten. Dafür ist es wichtig, sich frühzeitig zu informieren und zu überlegen, mit welcher Strategie die Verordnung im eigenen Unternehmen umgesetzt werden kann. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Whistleblower-Gesetz sowie hilfreiche Tipps zur Einführung und Umsetzung eines sogenannten Hinweisgebersystems.