5 Minutenletztes Update: 22.03.2022
Seit Ausbruch der Pandemie gibt es regelmäßig neue Vorschriften, an die sich Unternehmen halten müssen, wenn sie ihren Mitarbeitenden das Arbeiten im Büro ermöglichen wollen. Zum 19.03.2022 sind sowohl die Home-Office-Pflicht als auch die 3G Regel am Arbeitsplatz in Deutschland offiziell ausgelaufen. Die Neuerungen im Infektionsschutzgesetz (IfsG) überlassen es Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern nun selbst, ob sie eine Rückkehr ins Büro anordnen oder weiterhin die Möglichkeit zum Home-Office anbieten. Viele Unternehmen haben erkannt, dass das Arbeiten im Home-Office diverse Vorteile mit sich bringt und nicht zuletzt Mitarbeitende vor Infektionen schützt. Am 20.03.2022 trat diesbezüglich eine Verlängerung und Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in Kraft, nach der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber prüfen sollen, ob eine Weiterführung der Home-Office-Möglichkeit dazu beiträgt, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu unterstützen. Zur Fürsorgepflicht eines Unternehmens gehört es, auch weiterhin Maßnahmen zu ergreifen, die zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie beitragen.