6 Minuten26.09.2022
von Dr. Birgit Stöffler
Die Classification, Labelling and Packaging (CLP) Verordnung ist am 20. Januar 2009 in Kraft getreten. Es gibt dadurch ein europaweit einheitliches System für Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Soweit so gut, aber: Die CLP-Verordnung umfasst über 1.500 Seiten. Sicherheitsfachkräfte, andere fachkundige Personen und alle Mitarbeitenden, die mit der rechtskonformen Umsetzung der CLP-Verordnung Berührungspunkte haben, fragen sich bestimmt:
- Wie soll man die über 1.500 Seiten lange Verordnung überblicken und anwenden können?
- Welchen Einfluss hat die CLP-Verordnung auf die Gefährdungsbeurteilung – DAS Dokument im Arbeitsschutz?
Lesen Sie zur Beantwortung dieser Fragen den folgenden Fachbeitrag. Konkretisiert werden die Antworten anhand des Stoffbeispiels Tetrahydrofuran. Um zu klären, wie die CLP-Verordnung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen berücksichtigt werden kann, unterteilt sich der Artikel in drei Kapitel, die sich systematisch an den CLP-Kennzeichnungselementen im Zusammenhang mit den Schritten der Gefährdungsbeurteilung laut BG Merkblatt A016 orientieren.
Vor der Lektüre des Artikels sollten Sie die CLP-Verordnung herunterladen. Auf der Internetseite des REACH-CLP-BIOZID-Helpdesks befindet sich eine konsolidierte nicht rechtsverbindliche Fassung vom 01.03.2022 (Stand: Juni 2022) in deutscher und englischer Sprache. Eine „konsolidierte“ Fassung bietet den Anwendungsvorteil, dass in dieser Fassung alle Berichtigungen und alle bisherigen Anpassungen integriert wurden.