11 Minuten22.11.2019
Prävention ist besser als Heilung. Der systematische Arbeits- und Gesundheitsschutz beginnt mit dem Erstellen der Gefährdungsbeurteilung. Sie unterstützt dabei, Unfälle und Berufskrankheiten vorzubeugen. Unternehmen sollten sich bei der Arbeitsplatzgestaltung stets fragen: Liegt eine Gefährdung vor? Falls ja: Wie äußert sich diese und wie hoch ist das Risiko? Im Anschluss sind Maßnahmen zu treffen, die Gefährdungen für Mitarbeiter minimieren.
Dabei spielen nicht nur moralisch-ethische und finanzielle Interessen eine Rolle. Die Pflicht zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen ist in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften verankert (z.B. im Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheits- und Gefahrstoffverordnung oder der DGUV Vorschrift 1). Unternehmen müssen die Beurteilung des Arbeitsplatzes gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes dokumentieren. Gleiches gilt für die abgeleiteten Maßnahmen und deren Ergebnisse (§ 6 Arbeitsschutzgesetz). Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen in Betrieben hat der Gesetzgeber nicht genau definiert, wie die Vorgehensweise und Form der Dokumentation im Detail auszusehen hat. Gefährdungsbeurteilungen müssen jedoch immer vollständig und sachlich korrekt sein.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) empfiehlt, sieben Schritte bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen zu beachten. Die untenstehende Checkliste ist an dieses in der Praxis bewährte Vorgehen angelehnt. Hier erhalten Sie Empfehlungen, wie Sie:
1. Gefährdungsbeurteilungen vorbereiten
2. Gefährdungen identifizieren
3. Risiken bewerten
4. Maßnahmen definieren
5. Maßnahmen umsetzen
6. Maßnahmen überprüfen
7. Gefährdungsbeurteilungen fortschreiben
Es bietet sich an, Checklisten dieser Art digital zu verwalten. So können Sie sie um weitere Merkmale ergänzen oder überprüfen, ob Schutzmaßnahmen umgesetzt wurden. Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie die Möglichkeit haben, die Checkliste anderen Beteiligten unkompliziert zur Verfügung zu stellen.