Arbeitsschutz

Arbeitsschutzunterweisung: Von der Planung bis zur Nachbereitung

So wird gesetzliche Pflicht interessant, relevant und praxisnah

19 Minuten29.09.2019

Jedes Unternehmen ist dazu verpflichtet, seine Beschäftigten in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu unterweisen. Das schreibt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in § 12 vor. Dabei geht es nicht nur darum, Rechtspflichten nachzukommen. Arbeitsschutzunterweisungen sollen Unfälle vorbeugen. Sind Arbeitsschutzunterweisungen gut geplant, praxisnah durchgeführt und spannend aufbereitet, erzielen sie weitere positive Effekte: Mitarbeiter, die wissen, wie sie ihre Gesundheit schützen, machen weniger Fehler, sind motivierter und leistungsfähiger. Sie wollen eine Unterweisung erfolgreich durchführen? Hier finden Sie Tipps:

Arbeitsschutzunterweisung Tipp

Gut zu wissen: Unterweisungen ist nicht nur nach ArbSchG Pflicht.

Auch in weiteren Gesetzen und Verordnungen findet sich die Forderung nach Unterweisungen – wie z.B. im § 29 Jugendarbeitsschutzgesetz, in § 4 DGUV V1 sowie in der Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung oder der Gefahrstoffverordnung.

Erste Fragen bei der Planung der Arbeitsschutzunterweisung

Im Rahmen der Unterweisung sind Sie als Unterweisender dazu angehalten, die genaue Planung und Durchführung festzulegen. Dies kann in Form von Anweisungen oder Betriebsvereinbarungen mit dem Betriebsrat festgeschrieben werden.

Folgende Punkte sollten Sie beachten:

  • Wer hat Arbeitsschutzunterweisungen durchzuführen?

  • Zu welchen Anlässen sind Arbeitsschutzunterweisungen durchzuführen?

  • Wer ist zu unterweisen?

  • Welche Themen sind zu unterweisen?

  • In welchen Intervallen finden Wiederholungsunterweisungen statt?

Anlässe zur Arbeitsschutzunterweisung

Unterweisungen können bzw. müssen aus folgenden Anlässen geplant und durchgeführt werden:

Erstunterweisung

Jeder neue Mitarbeiter ist vor der Tätigkeitsaufnahme zu Gefährdungen und deren Vermeidung am Arbeitsplatz zu unterweisen. Ebenso müssen neue Mitarbeiter über das Verhalten bei Unfällen und Notfällen informiert werden.

Wiederholungsunterweisung

Regelmäßig, jedoch mindestens einmal jährlich, sind alle Mitarbeiter in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu unterweisen. Diese Unterweisungen sollten folgenden Inhalt haben:

  • Neuerungen von Gesetzen und Verordnungen

  • Verhalten bei Unfällen und Notfällen

  • Aktuelle, praxisbezogene Themen

Unterweisungen aus besonderem Grund

Veränderungen im Arbeitsbereich (Arbeitsplatzwechsel, neue Betriebsmittel, neue Technologien) können Gründe sein. Aber auch Arbeitsunfälle oder unsichere Situationen (Beinaheunfälle) zählen zu den Anlässen.

  • Ganzheitlicher Arbeitsschutz: Durch Unterweisungen stellen Sie sicher, dass Mitarbeiter mögliche Gefährdungen kennen und Schutzmaßnahmen anwenden. ©iStock.com/skynesher

Planung und Vorbereitung einer Arbeitsschutzunterweisung

Mithilfe betrieblicher Vorgaben ist es Aufgabe von Führungskräften, Unterweisungen zu planen und durchzuführen. Bei der Planung sollten Sie beachten:

1. Termine der Arbeitsschutzunterweisungen

Grundvoraussetzung: Termine der Unterweisungen sind möglichst so zu planen, dass alle für die Teilnahme vorgesehenen Mitarbeiter auch an der Unterweisung teilnehmen können. Berücksichtigen Sie Ferienzeiten, Spitzenauslastungszeiten der Produktion, usw. Auch die Tageszeit ist für den Erfolg einer Unterweisung nicht unerheblich.

2. Themen der einzelnen Unterweisungen

Wählen Sie neben den Standardthemen (z.B. Neuerungen in Gesetzen und Verordnungen sowie Verhalten bei Unfällen und Notfällen) ein möglichst aktuelles, praxisbezogenes Thema. So steigern Sie die Nachvollziehbarkeit und Relevanz.

3. Kompetenzprüfung

Aus der Auswahl des Unterweisungsthemas ergibt sich die Frage nach der Kompetenz. Folgende Punkte helfen Ihnen bei der Entscheidung, wer die Unterweisung durchführen bzw. unterstützen sollte:

  • Kenne ich die Inhalte und die dazugehörigen Unterlagen gut?

  • Welche Fragen könnten die Teilnehmer stellen? Kann ich sie alle beantworten?

  • Welche angrenzenden Bereiche spielen für das Thema eine Rolle? Habe ich darüber mindestens überblicksartige Informationen?

  • Sollte ein Experte zu dem Thema eingeladen werden?

4. Dauer der Unterweisung

Halten Sie Arbeitsschutzunterweisungen möglichst kurz. Mehrere kleine Unterweisungen sind meist wesentlich effektiver als eine langgedehnte Sitzung, die ein breites Themenspektrum umfasst. Letztere überfordert die Teilnehmer oft. Aufnahmefähigkeit und Konzentration der Mitarbeiter lassen mit der Zeit nach, sodass sie die Inhalte der Unterweisung kaum noch verarbeiten können.

5. Teilnehmerkreis

Klar ist: Bei der Festlegung des Teilnehmerkreises müssen Sie sich fragen, für wen das zu unterweisende Thema überhaupt relevant ist. Ebenfalls wichtig sind:

  • Welche Vorkenntnisse kann ich von den Teilnehmern erwarten? Wo kann ich bei der Vermittlung der Inhalte anknüpfen?

  • Ist der Teilnehmerkreis beruflich und soziokulturell eher homogen oder heterogen? Ist aufgrund der heterogenen Zusammenstellung der Teilnehmer ggf. mit Verständnisschwierigkeiten zu rechnen?

  • Könnten Sprachprobleme auftauchen?

6. Ort der Unterweisung

Der klassische Ort der Unterweisung ist meist ein Besprechungsraum. Es kann aber auch der betreffende Arbeitsplatz oder -bereich im Vordergrund stehen. Hier müssen Sie prüfen, ob genügend Platz und evtl. auch eine ausreichende Beleuchtung sowie genügend Ruhe für die Teilnehmer vorhanden ist. Laute Maschinen könnten beispielsweise dazu führen, dass Sie nicht verstanden werden.

7. Didaktische Methode

Das Thema und der Teilnehmerkreis haben Einfluss auf die jeweilige didaktische Methode der Arbeitsschutzunterweisung. Sie können Inhalte auf unterschiedliche Art und Weise vermitteln: 

Klassischer Vortrag

Vermittlung neuer Informationen als Präsentation. Empfohlen wird eine Dauer von maximal 15 Minuten.

Lehrgespräch

Das Lehrgespräch ist geprägt durch Interaktion mit den Teilnehmern sowie durch verschiedene Fragestellungen. Diese Methode ist besonders gut für Wiederholungsunterweisungen geeignet. Sie können die Anwendung von Gelerntem effektiv überprüfen. Der Nachteil ist, dass diese Art der Unterweisung im Vergleich zu einem Vortrag meist länger dauert.

Einzelarbeit

Das Thema wird als Praxisbeispiel für die Teilnehmer vorbereitet und soll anschließend bearbeitet werden. Durch die Eigenständigkeit ist der Lernerfolg besonders hoch. Die Ergebnisse werden anschließend gemeinsam zusammengetragen. Der Zeitaufwand ist jedoch noch größer als beim Lehrgespräch.

Gruppenarbeit

Diese Methode ähnelt der Einzelarbeit, nur wird das Thema hier in mehrere Teile zerlegt und von Gruppen bearbeitet. Je nachdem, wie viele Diskussionen es in den Gruppen gibt, kann dieser Weg deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen als die Einzelarbeit.

Übung

Bestimmte Fertigkeiten können im Rahmen der Unterweisung auch praktisch geübt werden, z.B. das Anlegen der persönlicher Schutzausrüstungen (PSA). Der Aufwand und die Dauer hängen vom jeweiligen Unterweisungsinhalt ab.

8. Wirksamkeitskontrolle

Planen Sie zu guter Letzt eine Wirksamkeitskontrolle der durchgeführten Unterweisung ein. Führen Sie einen Test, eine Befragung oder eine praktische Übung durch.

  • Als Unterweisender können Sie ein breites Spektrum an Methoden nutzen, um das Thema zielgruppengerecht zu vermitteln. ©iStock.com/skynesher

Durchführung einer Arbeitsschutzunterweisung

So selbstverständlich es klingen mag: Seien Sie am Tag der Unterweisung rechtzeitig vor dem geplanten Termin vor Ort. Kontrollieren Sie die Technik in den Räumlichkeiten, um Verzögerungen und Störungen zu vermeiden. Als Unterweisender sind Sie für den reibungslosen Ablauf verantwortlich. Sofern alle wichtigen Rahmenbedingungen (alle Teilnehmer sind anwesend, haben die notwendigen Unterlagen und Materialien, ausreichend Zeit, Beleuchtung und Lautstärke sind angemessen, etc.) erfüllt sind, kann die Unterweisung beginnen.

Eine angenehme Arbeitsatmosphäre schaffen

Sorgen Sie von Anfang an für eine angenehme Arbeitsatmosphäre. Eine klare, bildhafte, den Teilnehmern angemessene Sprache – angereichert mit vielen Beispielen – hilft bei Vermittlung von abstrakten Sachverhalten. Achten Sie auf Ihren „roten Faden“. Die Praxis zeigt: Der Dialog mit den Teilnehmern ist wichtig, führt aber schnell zu Abweichungen vom Thema. Beziehen Sie Teilnehmer ein. Behalten Sie aber gleichzeitig die Kontrolle und lenken Sie die Aufmerksamkeit wieder auf das ursprüngliche Thema der Unterweisung.

Mit Praxisbezug zum Erfolg


"Sage es mir, und ich werde es vergessen. Zeige es mir, und ich werde es vielleicht behalten. Lass es mich tun, und ich werde es können."
- Konfuzius - 

Ein hoher Praxisbezug mit interaktiver Gestaltung ist besonders wichtig für den Erfolg der Unterweisung. Diskussionen, Gruppenarbeit sowie gemeinsame Übungen verhindern den Eindruck eines schulischen Frontalunterrichts: Die Lernbereitschaft und Aufnahmefähigkeit der Teilnehmer steigt. Auch das Einbeziehen von internen und externen Experten kann Ihre Unterweisungen verbessern. Es sorgt für Abwechslung; Inhalte werden mit zusätzlichem Gewicht ausstattet. Als Experten können Sie z.B. einladen:

  • Sicherheitsbeauftragte

  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit

  • Betriebsärzte

  • Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaft (BG)

  • Mitglieder der Feuerwehr

Feedback der Teilnehmer

Holen Sie sich ein Feedback der Teilnehmer ein. Dieses sollte möglichst schriftlich mithilfe offener Fragen erfolgen. Diese könnten lauten:

  • Was fanden Sie an der Arbeitsschutzunterweisung gut?

  • Was hat Ihnen nicht gefallen?

  • Was würden Sie sich für die nächste Arbeitsschutzunterweisung wünschen? Was könnte man verbessern?

Wirksamkeitskontrolle

Wie oben bereits beschrieben, ist es wichtig, eine Wirksamkeitskontrolle durchzuführen. Das kann ein kurzer Test sein, ein „Frage-Antwort"-Spiel oder eine nachträgliche Befragung oder Beobachtung. Dokumentieren Sie das Ergebnis schriftlich!

Was muss ich dokumentieren?

Erstellen Sie im Rahmen der Dokumentation ein klassisches Protokoll, aus dem hervorgeht, welche Inhalte in der Unterweisung vermittelt worden sind, wer die Unterweisung durchgeführt hat und wer teilgenommen hat. Der Unterweisende und die Teilnehmer sind dazu angehalten, die besagten Punkte mit ihrer Unterschrift zu bestätigen. Die Wirksamkeitskontrolle wird dem Protokoll angehängt.

  • Termin, Ort und Dauer der Unterweisung, Thema, Kompetenzen, Teilnehmerkreis, didaktische Methode und Wirksamkeitskontrolle: Haben Sie bei der Planung an alles gedacht? ©iStock.com/Ralf_Geithe

Nachbereitung einer Arbeitsschutzunterweisung

Nach jeder Unterweisung sollten Sie zeitnah eine Auswertung der Wirksamkeitskontrolle vornehmen, aus der auch die Defizite hervorgehen. Sollten Sie feststellen, dass die Arbeitsschutzunterweisung nur eine sehr geringe Wirkung auf das Verhalten der Teilnehmer hat, ist eine baldige Wiederholung des Themas ratsam. Prüfen Sie für die Wiederholungsunterweisung auf jeden Fall die bisherige Methode.

Unser Tipp zu unterschiedlichen Arten von Feedback

Bei Wiederholungsunterweisungen kann das Aufzeigen von Konsequenzen bei weiterem Missachten der Sicherheitsvorschriften notwendig sein. Auch Einzelgespräche und Kurzsicherheitsgespräche kommen in Frage. Sie sollten Sich aber auch fragen, ob Sie Unterweisende so langfristig motivieren können. Um eine zielführende Sicherheitskultur zu etablieren, müssen Führungskräfte Mitarbeiter auch positiv bestärken. Leitenden Führungskräften muss dabei geholfen werden, im Sinne einer authentischen und sichtbaren Safety Leadership zu agieren. Sie wollen mehr über dieses Thema erfahren? Im Safety Management Trend Report erläutern führende Experten aus unterschiedlichen Ländern diese und weitere Themen aus dem Bereich Arbeitssicherheit.

Klar ist: Die Ergebnisse der Wirksamkeitskontrolle sind die Grundlage für die Planung weiterer Arbeitsschutzunterweisungen. Ebenso sollte selbstverständlich das Teilnehmerfeedback in die weitere Planung einfließen. Vor allem für die Auswahl zukünftiger Themen sind die Wünsche der Teilnehmer spannend. Werden Wunschthemen in den folgenden Unterweisungen berücksichtigt, ist damit zu rechnen, dass die Bereitschaft zur Mitarbeit höher ist und dadurch ein besserer Lerneffekt erreicht wird.

Ergänzende Maßnahmen

Ergänzend zu den gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen Arbeitsschutzunterweisungen bietet es sich aus genannten Gründen an, weitere Maßnahmen durchzuführen. Das können sein:

Experten-Vorträge

Vorträge von Experten zu unterschiedlichen Themen sind sicherlich eine Bereicherung. Themen können z.B. sein: Wirkung und Nutzen von PSA, arbeitsmedizinische Themen, Verhalten bei Störfällen, usw.

Angebote der Berufsgenossenschaft (BG) nutzen

Personen der BG sind oft bereit, zu einem bestimmten Thema – wie z.B. Unfallanalysen – einen Vortrag zu halten. Die BG besitzt manchmal mobile Schulungswagen, die dann auf dem Werksgelände eingesetzt werden können. Auch von der BG zur Verfügung gestellte Videos und Broschüren können sich als praktisch erweisen. Lassen Sie diese aber nicht für sich stehen: Unterschiedliche Medien sorgen in der Unterweisung für Abwechslung.

Übungen / Trainings

Neben der vorgeschriebenen Brandschutz- und Evakuierungsübung kann z.B. Mitarbeitern im Vertrieb ein Fahrsicherheitstraining angeboten werden.

Sicherheitskurzgespräche

Anlassbezogen – aber auch ohne bestimmte Aktualität – sollten immer wieder sogenannte Sicherheitskurzgespräche mit Mitarbeitern geführt werden. Sie finden bei den meisten Unternehmen in einer kleineren Gruppe, die in einem ähnlichem Tätigkeitsfeld arbeitet, statt, und dauern maximal 10 oder 20 Minuten.

E-Learning 

Zur Vorbereitung oder Erweiterung von Arbeitsschutzunterweisungen bieten sich E-Learning Module an. Diese Computer gestützten Module können von den Mitarbeitern in Einzel- oder Gruppenarbeit bearbeitet werden. Für Fragen, die durch die Bearbeitung entstehen können, sollten Sie dennoch zur Verfügung stehen.

Software für Online-Unterweisungen

Eine Software für Online-Unterweisungen kann Ihr Unterweisunsmanagement noch effektiver machen. Gestalten Sie multimediale Lerneinheiten, die bequem per PC abgerufen werden – zeit- und ortsunabhängig. Sämtliche Informationen können Anwender digital als ansprechende Online-Präsentationen bereitstellen. Der Vorteil: Lästige Terminabsprachen entfallen, denn Mitarbeiter können Fortbildungen individuell in ihren Tagesablauf integrieren. Auch Unterweisungen für Besucher und Fremdfirmen sind gut organisiert. Darüber sehen Sie auf einen Blick, wer welche Qualifikation erhalten hat – und dies bei der weiteren Terminplanung berücksichtigen. Damit geht die Ergebnisdokumentation von ganz allein.

Fazit

Sie sehen: Arbeitsschutzunterweisungen müssen nicht staubtrocken und langweilig sein. Mit der richtigen Planung können Sie Beschäftigte vor Schäden bewahren. Ziehen Sie – abhängig vom Teilnehmerkreis und dem jeweiligen Unterweisungsthema – verschiedene Methoden heran. Versuchen Sie, eine interessante Präsenzveranstaltung oder zusätzlich eine spannende Online-Präsentation zu gestalten. Gehen Sie auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Teilnehmer ein. Prüfen Sie, ob Inhalte verstanden wurden und dokumentieren Sie Unterweisungen. So erhöhen Sie die Rechtssicherheit  – und sind auf der sicheren Seite!

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